1. Einleitung
Die Privatinsolvenz ist für viele verschuldete Menschen der letzte Ausweg. Seit einer Gesetzesänderung 2021 dauert das Verfahren in Deutschland nur noch 3 Jahre – statt wie früher bis zu 6 Jahre. Doch gilt diese Regel auch weiterhin? In diesem Artikel erklären wir, was aktuell gilt, welche Änderungen diskutiert werden und welche Alternativen zur Insolvenz möglich sind.rweitert die Hauptidee mit Beispielen, Analysen oder zusätzlichem Kontext. Verwenden Sie diesen Abschnitt, um bestimmte Punkte auszuführen und sicherzustellen, dass jeder Satz auf dem vorherigen aufbaut, um einen zusammenhängenden Fluss zu gewährleisten. Sie können Daten, Anekdoten oder Expertenmeinungen einfließen lassen, um Ihre Argumente zu stützen. Halten Sie die Sprache prägnant, aber ausreichend beschreibend, um die Leser bei der Stange zu halten. Hier nimmt der Kern Ihres Artikels Gestalt an.
2. Die aktuelle Rechtslage (Stand 2025)
- Seit dem 01.10.2020 gilt: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren für alle Privat- und Regelinsolvenzverfahren.
- Keine Mindestquote mehr erforderlich – unabhängig davon, wie viel der Schuldner an die Gläubiger zurückzahlt.
- Wohlverhaltensphase: Auch in der verkürzten Dauer müssen Schuldner alle Pflichten erfüllen (z. B. Arbeitssuche, Abgabe pfändbarer Einkünfte).
3. Bleibt es bei den 3 Jahren?
- Laut Bundesministerium der Justiz ist derzeit keine Rückkehr zu längeren Laufzeiten geplant.
- EU-Richtlinie (EU 2019/1023) schreibt eine Höchstdauer von 3 Jahren für Restschuldbefreiungen vor.
- Politische Diskussion: Gläubigerverbände fordern strengere Regeln, Schuldnerberatungen begrüßen die verkürzte Dauer.

Kostenlose & persönliche Beratung sichern
Unsere Expertin hilft Ihnen kostenlos und unverbindlich bei allen Fragen zum Schuldenvergleich. Gemeinsam finden wir den besten Weg in Ihre finanzielle Freiheit.
4. Voraussetzungen für die 3-jährige Insolvenz
- Antrag auf Restschuldbefreiung beim Insolvenzgericht.
- Erfüllung aller Obliegenheiten:
- Abgabe pfändbaren Einkommens.
- Keine neuen Schulden während der Wohlverhaltensphase.
- Mitwirkungspflichten gegenüber Insolvenzverwalter und Gericht.
- Teilnahme an möglichen Anhörungen.
5. Vorteile der Verkürzung
- Schneller schuldenfrei: Neustart bereits nach 36 Monaten.
- Weniger Belastung: Kürzere Zeit unter strengen finanziellen Einschränkungen.
- Attraktivität außergerichtlicher Vergleiche steigt: Gläubiger einigen sich oft lieber auf schnelle Zahlungen.
6. Alternative: Außergerichtlicher Schuldenvergleich
Gerade weil die Insolvenz jetzt nur noch 3 Jahre dauert, entscheiden sich viele dennoch für einen außergerichtlichen Vergleich:
- Schuldenreduzierung oft um 40–80 %.
- Keine öffentlichen Registereinträge.
- Sofortige Planungssicherheit.
- Geeignet, wenn Einkommen oder Vermögen eine Einigung ermöglichen.
7. Fazit
Ja, die 3 Jahre bleiben – und das wohl dauerhaft. Wer trotzdem schneller schuldenfrei werden möchte oder den Eintrag im Insolvenzregister vermeiden will, sollte prüfen, ob ein außergerichtlicher Vergleich möglich ist.
Ihre persönliche Vergleichsrate in 2 Minuten berechnen
Erfahren Sie sofort, wie niedrig Ihre monatliche Rate ausfallen kann – anonym, kostenlos und ohne Schufa-Eintrag. Starten Sie jetzt und sehen Sie Ihr Sparpotenzial.
Schreibe einen Kommentar